AGBs

Bitte beachte meine AGBs: 

§ 1 Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Dienstleistungen und den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Bettina Belitz (im Folgenden „die Lektorin“ genannt) und ihrem Auftraggeber (im Folgenden „Autor“ genannt). Mit der Auftragserteilung erkennt der Autor die AGB an. Abweichungen von den AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

1. Die Lektorin bietet ein kostenloses Erstgespräch an und unterbreitet dem Autor darin ein Angebot für die Zusammenarbeit. Dieses Angebot ist unverbindlich und verpflichtet nicht zu einer Zusammenarbeit. Die Lektorin behält sich jedoch das Recht vor, bestimmte Werke aus inhaltlichen Gründen (z. B. Pornografie, Gewaltverherrlichung) abzulehnen.

2. Je nach Arbeitsaufwand wird die Lektorin dann ein individuelles, den Bedürfnissen des Autors angepasstes schriftliches Angebot erstellen oder ihm eines ihrer Angebotspakete empfehlen. In dem Angebot sind Angaben über die Art der gewünschten Leistung, den Umfang, ggf. den Termin der Fertigstellung, die Preisberechnung sowie der Gesamtpreis enthalten.

3. Mit Annahme dieses Angebotes (per E-Mail) durch den Autor kommt ein Vertrag zwischen den Parteien zustande. Gleichzeitig bestätigt der Autor mit der Annahme, die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen zu haben.

§ 3 Vertragsziel

1. Das Ziel der Leistungen ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Autor verursachten Fehler im Ausgangstext und/oder Vorschläge zur Verbesserung von Verständlichkeit und Stil. Jene Vorschläge sind lediglich als Anregung anzusehen, es ist die Entscheidung des Autors, ob diese entsprechend umgesetzt werden sollen. Der Text des Autors wird je nach Vereinbarung im oben beschriebenen Umfang geprüft. Korrekturen oder Vorschläge werden, wenn nicht anders vereinbart, bei Word-Dokumenten direkt in der Datei mithilfe der Funktion „Änderungen nachverfolgen“ durchgeführt. Eine Haftung der Lektorin für aus der Umsetzung resultierende Mängel ist ausgeschlossen.

2. Die Bearbeitung erfolgt gemäß der im Vertrag getroffenen Absprachen. Das zu überarbeitende Dokument muss der Lektorin zum schriftlich festgesetzten Zeitpunkt vorgelegt werden, da nur so die zeitliche Einhaltung eines ggf. vereinbarten Termins gewährleistet ist.

3. Die Lektorin führt Überarbeitungen nur in digitalem Format durch. Möglich ist die Übersendung in den Formaten: .doc, .docx, .odt, .rtf. Der Autor hat der Lektorin das zu überarbeitende Dokument elektronisch zusenden.

4. Die Autorin nimmt kein Korrektorat des von ihr inhaltlich und/oder stilistisch lektorierten Manuskripts vor. Das Korrektorat der Druckfahnen hat der Autor extern zu vergeben. 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Autors

1. Die Lektorin hält regelmäßig Kontakt zum Autor. Der Autor verpflichtet sich, bei der Klarstellung und Beseitigung von missverständlichen Formulierungen im Ausgangstext behilflich zu sein.

2. Der Autor verpflichtet sich, die Textgattung, den Inhalt, insbesondere sensible Themen, und den Verwendungszweck vorab mitzuteilen.

3. Sofern der Autor die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies der Lektorin bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen schriftlich bekanntgeben, ebenso bei fremdsprachigen Begriffen und Fachwörtern.

4. Die zur Verfügung gestellten Ausgangstexte und Unterlagen müssen vollständig, leserlich und in einer verständlichen Form vorgelegt werden. Die Lektorin behält sich jedoch das Recht vor, bestimmte Werke aus inhaltlichen Gründen (gewaltverherrlichende, hasserfüllte, pornografische oder andere Inhalte, welche gegen geltende Gesetze verstoßen) sowohl für das Probelektorat als auch für eine Überarbeitung abzulehnen.

5. Sofern der Autor diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht mehr geltend machen, die Lektorin habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt. Eine Haftung der Lektorin ist damit ausgeschlossen.

§ 5 Lieferung

1. Hinsichtlich der Frist für die Lieferung des korrigierten Textes sind ausschließlich die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages, so hat der Autor dies im Vorhinein ausdrücklich schriftlich bekanntzugeben.

2. Die Lektorin bemüht sich um strikte Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Verzögerungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Insofern kann eine Garantie von Seiten der Lektorin nicht gewährt werden. Ist ein Liefertermin absehbar nicht einzuhalten, verpflichtet sich die Lektorin, den Autor unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen. Auch ist sie berechtigt, einen anderen Lektor oder eine andere Lektorin als Ersatz vorzuschlagen. Der Autor hat im Falle einer von der Lektorin verschuldeten erheblichen Terminüberschreitung das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, sofern das Lieferdatum als wesentlicher Bestandteil des Auftrags festgesetzt wurde; Vergütungsansprüche seitens der Lektorin erlöschen in diesem Fall.

3. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf elektronischem Weg. Die Lektorin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie der Datei anzufertigen und aufzuheben.

4. Die Lektorin haftet nicht für die Datenübertragung und evtl. hieraus resultierende Fehler. Der Autor ist für die Überprüfung der Vollständigkeit der übersandten Texte verantwortlich.

5. Im Falle eines zweistufigen Lektorats, in dem der Autor inhaltliche Optimierungsvorschläge eigenständig im Text umsetzen kann, verpflichtet er sich, den Text zu dem vereinbarten Zeitpunkt an die Lektorin zur finalen stilistischen Überarbeitung vorzulegen. Kann er diesen Termin nicht einhalten, ist er verpflichtet, die Lektorin schnellstmöglich davon in Kenntnis zu setzen. Übersteigt die Lieferung den vereinbarten Termin um mehr als zwei Kalendermonate, hat die Lektorin das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, ohne zu einer Rückzahlung des Honorars verpflichtet zu sein. 

§ 6 Zahlungsbedingungen

1. Die Preise werden entweder individuell in Absprache mit dem Autor festgelegt oder orientieren sich nach den aktuellen Paket-Angeboten auf der Website. Eine Normseite umfasst bei der Angebotsberechnung 250 Wörter.

2. Das Honorar ist in einem Betrag bei Buchung des Lektorats oder in individuell vereinbarten Raten zu leisten.

3. Die Lektorin ist berechtigt, bei Zahlungsverzug kostenpflichtige Mahnschreiben an den Autor zu versenden. Sollte nach der zweiten Mahnung keine vollständige Zahlung erfolgt sein, wird die Lektorin ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

§ 7 Rücktritt

1. Die Lektorin behält sich das Recht vor, innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des gesamten Manuskripts vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Qualität des restlichen Dokuments erheblich von der Qualität der ersten Probeseiten abweicht. Dies gilt insbesondere, falls sich das Manuskript als inhaltlich sexuell anstößig, gewaltverherrlichend, rassistisch oder in sonstiger Weise den ethischen Ansichten der Lektorin zuwiderlaufend herausstellen sollte. Das Gleiche gilt für den Fall, dass sich der zunächst geschätzte Arbeitsaufwand als wesentlich höher herausstellt. Alternativ können sich die Vertragsparteien auf eine erhöhte Vergütung einigen.

2. Weiterhin ist die Lektorin berechtigt, im Falle von höherer Gewalt vom Vertrag zurückzutreten. Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der Lektorin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen. Bereits erbrachte Leistungen sind vom Autor zu vergüten.

3. Der Autor ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Buchung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Die von Seiten der Lektorin bis zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits erbrachten Leistungen sind vollständig zu vergüten.

§ 8 Beanstandungen und Haftung

1. Jede Beanstandung von Seiten des Autors ist spätestens innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzugeben. Hierbei hat der Autor die Beanstandung genau zu spezifizieren. Erfolgt innerhalb der Frist von 14 Tagen keine Beanstandung, gilt die Leistung als abgenommen.

2. Die Lektorin verpflichtet sich, die Bearbeitung mit größter Sorgfalt durchzuführen. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die die Lektorin nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen. Die Lektorin haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten und höchstens bis zur vereinbarten Auftragssumme.

3. Schadensersatzansprüche von Seiten des Autors sind ausgeschlossen. Dies bezieht sich auch auf Folgeschäden, entgangenen Gewinn o. Ä. 

4. Eine Haftung der Lektorin für aus der Umsetzung der Änderungsvorschläge (durch den Autor) resultierende Mängel ist ausgeschlossen. Werden Vorschläge bzgl. des durchgeführten Lektorats (Verständlichkeit, Stil usw.) abgelehnt, so ist dies als Grund für eine Reklamation ausgeschlossen.

5. Werden Vorschläge bzgl. des durchgeführten Lektorats (Verständlichkeit, Stil usw.) abgelehnt, so ist dies als Grund für eine Reklamation ausgeschlossen.

6. Sollten sich aufgrund vom Autor ausdrücklich gewünschten Besonderheiten (gemäß § 3, Absatz 4, 5) später eventuell negative Rezensionen des Gesamtwerkes ergeben, so übernimmt die Lektorin hierfür keinerlei Haftung. Diese obliegen allein der Verantwortung des Autors.

7. Eine Haftung der Lektorin im Rahmen eines Stillektorats ist ausgeschlossen.

8. Sofern der Autor den Informations- und Mitwirkungspflichten gemäß § 4 nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht mehr geltend machen, die Lektorin habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt. Eine Haftung der Lektorin ist damit ausgeschlossen.

9. Für den Fall, dass der Autor den korrigierten Text für einen anderen Zweck verwendet als den, für den er ihn in Auftrag gegeben hat, hat der Autor keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Lektorin.

10. Eine Haftung der Lektorin für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal welcher Ursache (etwa durch elektronische Datenübertragung, Viren- oder andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilitäten in Hardware oder Software, höhere Gewalt, den Postweg, Dritte) ist ausgeschlossen. In solchen Fällen ist die Lektorin berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

11. Ferner haftet die Lektorin nicht für rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte (z. B. Verletzungen des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Aufrufe zu Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen). Werden der Lektorin erst nach Abschluss des Vertrags solche Inhalte bekannt, so hat sie das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen zahlt der Autor in vollem Umfang.

12. Für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung der bearbeiteten Texte ergeben oder ausbleiben (z. B. das Zustandekommen von Arbeits- oder Verlagsverträgen), ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.

§ 9 Gewährleistung

Der Autor versichert, dass er alleiniger Urheber des zu lektorierenden Werkes ist bzw. er über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt und keine Rechte Dritter beeinträchtig werden. Insofern stellt der Autor die Lektorin von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.

§ 10 Vertraulichkeit

1. Die Lektorin verpflichtet sich, alle Daten streng vertraulich und sie nur zu Zwecken der vereinbarten Leistungen zu verwenden. Daten werden nur nach schriftlicher Genehmigung des Autors an Dritte weitergegeben. Dies gilt auch über den Auftragszeitraum hinaus auf unbestimmte Zeit.

2. Aufgrund der Kommunikation in elektronischer Form zwischen der Lektorin und dem Autor kann keine vollständige Vertraulichkeit garantiert werden. Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass Unbefugte auf übermittelte Texte Zugriff nehmen. Die Lektorin übernimmt für solche Fälle und deren Folgen keine Haftung.

§ 11 Impressumsangaben für den Autor

1. Der Autor ist bei einem Korrektorat oder Lektorat berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Lektorin im Impressum seines Werks zu erwähnen. Der Name der Lektorin, der Firmenname der Lektorin und/oder die Website der Lektorin dürfen jeweils hinter folgenden Stichworten genannt werden:

(1) bei einem Korrektorat: „Korrektorat“
(2) bei einem Inhaltslektorat: „Inhaltslektorat“
(3) bei einem Stillektorat: „Stillektorat“
(4) bei einem Lektorat: „Lektorat“ oder „Redaktion“

2. Die Lektorin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das überarbeitete Werk als Referenz auf ihrer Website zu nennen.

§ 12 Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Lektorin. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Lektorin und Autor gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Wohnort der Lektorin.

2. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein oder durch
Gesetzesänderungen werden, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der restlichen Klauseln. Vielmehr wird die rechtsunwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.


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